Futtermittel – Gesetzliche Bestimmungen
Futtermittel in Deutschland unterliegen genau wie Lebensmittel strengen Kontrollen und gesetzlichen Vorgaben. Hierzu dienen in Deutschland das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie die Futtermittelverordnung als gesetzlicher Rahmen und als Instrument zur Umsetzung aktueller EU-Vorschriften und Richtlinien. Die Kontrolle und Prüfung erfolgen sowohl durch Behörden als auch durch innerbetriebliche Prüfmechanismen und -organe. Das Ziel der gesetzlichen Bestimmungen ist eine qualitativ hochwertige Futtermittelversorgung, um Gesundheit von Tier und Mensch zu gewährleisten und nationale und internationale Standards an Futtermittelunternehmen und Futtermittelindustrie anzulegen. Definiert werden Futtermittel nach der Verordnung (EG) 178/2002 als „Stoffe oder Erzeugnisse, auch Zusatzstoffe, verarbeitet, teilweise verarbeitet oder unverarbeitet, die zur oralen Tierfütterung bestimmt sind“.